Allgemeine Geschäftsbedingungen Radiowerbung

1. Geltungsbereich

a.) Alle Aufträge und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

b.) Werbeauftrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und JOKE FM über die Sendung von Werbespots bzw. die Platzierung eines Online-Werbemittels eines Werbungtreibenden auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste der JOKE FM. Diese wird mit Ihrem gesamten Inhalt Bestandteil des zu schließenden Vertrages.

c.) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von der JOKE FM ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen durch die JOKE FM bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Auftraggebers.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote der JOKE FM erfolgen grundsätzlich freibleibend, d.h. sie stellen lediglich die Aufforderung an den Auftraggeber dar, eine Bestellung aufzugeben. Der Vertrag kommt sodann mit Beauftragung durch den Auftraggeber per Email, Fax oder Brief an die JOKE FM und schriftlicher Annahme der Bestellung des Auftraggebers durch die JOKE FM mittels Email, Fax oder Brief zustande, auch wenn die Platzierung der Werbung noch nicht festgelegt wurde (Auftragsbestätigung). Die Auftragsbestätigung enthält Angaben über den Auftraggeber, den Werbungtreibenden, das Buchungsvolumen, die Spotlänge sowie in der Regel die Platzierung des Spots bzw. des Online-Werbemittels. Die Platzierung der Werbung wird im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vorgenommen, ansonsten nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers der JOKE FM. Konkurrenzausschluss kann in keinem Fall wirksam vereinbart werden. Verbundwerbung bedarf in jedem Einzelfall der Zustimmung durch die JOKE FM.

3. Sendezeiten und Programmänderungen

a.) Die vereinbarte Sendezeit wird nach Möglichkeit eingehalten, wobei jedoch eine Gewähr für die Ausstrahlung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Werbestunde oder in bestimmter Reihenfolge innerhalb eines Werbeblockes nicht gegeben wird. Etwas anderes gilt nur, wenn dies schriftlich verlangt und von der JOKE FM schriftlich bestätigt worden ist.

b.) Fällt ein Termin aus programmlichen Gründen, wegen technischer Störung, höherer Gewalt oder sonst vom Sender nicht zu vertretender Umstände aus, so wird die Werbesendung im Rahmen der programmlichen Möglichkeiten entweder vorverlegt oder nachgeholt. Der Auftraggeber wird unverzüglich darüber unterrichtet, es sei denn, es handelt sich lediglich um eine zeitliche Verschiebung innerhalb derselben Werbestunde.

4. Rücktrittsmöglichkeit

Mit der Auftragsbestätigung gemäß Ziffer 2 wird der Werbeauftrag als Festauftrag angenommen. Der Auftraggeber kann aber schriftlich bis zu 4 Wochen vor dem ersten Verbreitungstermin von dem erteilten Auftrag ganz oder teilweise zurücktreten oder Werbezeiträume verschieben. Danach ist eine Stornierung/ Verschiebung nur mit Zustimmung der JOKE FM zulässig.

5. Zurückweisung von Werbefunkaufträgen

JOKE FM behält sich das Recht vor, Werbeaufträge oder auch einzelne Werbemittel abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn ihr Inhalt gegen rechtliche Bestimmungen verstößt oder im Sinne des § 7 Abs. 9 RStV aus politischen, weltanschaulichen oder religiösen Gründen unzulässig ist. JOKE FM kann den Auftrag auch ablehnen, wenn die Verbreitung wegen der technischen Qualität des Werbemittels unzumutbar ist. Darüber hinaus kann JOKE FM Werbeaufträge wie auch einzelne Werbemittel ablehnen, wenn die Ausführung des Auftrags ihren Interessen entgegensteht. Der Auftraggeber wird über die Entscheidung der Nichtverbreitung umgehend in Kenntnis gesetzt. Ist der abgelehnte Auftrag bereits bezahlt, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung der hierfür gezahlten Beträge. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. Werbemittel

a.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Werbemittel fristgerecht auf seine Gefahr zu liefern. Wenn Werbemittel nicht oder falsch zum Einsatz kommen, weil Werbemittel nicht, verspätet, qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, ist der vereinbarte Preis an JOKE FM zu vergüten.

b.) Dem Auftraggeber stehen in dem unter Ziffer 7. a.) bezeichneten Fall keine Ersatzansprüche zu.

c.) JOKE FM sichert zu, den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe von Gründen zu benachrichtigen, wenn Werbemittel unbrauchbar sind oder sonst nicht den vertraglichen Vorgaben entsprechen.

7. Presse-, wettbewerbs- und urheberrechtliche Verantwortung des Auftraggebers

a.) Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Werbemittel im Rundfunk bzw. Online erforderlichen Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte abgelöst hat und stellt JOKE FM diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erste Anforderung frei.

b.) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Werbemittel, insbesondere in presse-, urheber- und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht, allein.

c.) Der Auftraggeber stellt JOKE FM von allen Ansprüchen Dritter, die aus der Verbreitung des Werbemittels geltend gemacht werden, frei. Der Auftraggeber übernimmt ferner die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme sowie etwaige weitere durch JOKE FM zu tragenden Verfahrenskosten, welche aus der Abwehr von Ansprüchen Dritter die aus der Verbreitung der Werbemittel resultieren.

8. Aufbewahrungspflicht

Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen, Tonträgern und sonstigen Speichermedien endet für die JOKE FM mit der Umspielung der angelieferten Werbemittel auf Nugget Pictures eigene Speichermedien. Sollte ein Werbemittel für einen Werbeauftrag mehr als ein Jahr nicht zum Einsatz kommen, ist die JOKE FM berechtigt, das Werbemittel zu löschen.

9. Haftung

a.) Die JOKE FM haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Organe und Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von JOKE FM, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

b.) Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10. Gewährleistung

a.) Der Auftraggeber hat den ausgestrahlten Werbespot unverzüglich nach der ersten Ausstrahlung auf seine Vertragsmäßigkeit hin zu überprüfen und JOKE FM etwaige Beanstandungen unter genauer Bezeichnung der Beanstandungen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber diese Anzeige, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.

b.) Der Auftraggeber hat ferner die ihm durch JOKE FM übermittelte Auftragsbestätigung (vgl. Ziffer 2.) unverzüglich nach Erhalt und unter Berücksichtigung des vorangegangenen Angebots des Auftraggebers auf ihre inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen und JOKE FM etwaige Beanstandungen unter genauer Bezeichnung der Beanstandungen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber diese Anzeige, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.

c.) Bei nicht vertragsgemäßer Verbreitung, die den Zweck der Werbebotschaft erheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzleistung. Kann mit einer Ersatzleistung der Zweck der Werbebotschaft nicht mehr erreicht werden, so wird dem Auftraggeber, unter Ausschluss weitergehender Ansprüche, der Wert dieser Werbesendung, -bzw. Online-Platzierung gutgeschrieben. Eine nicht vertragsgemäße Ausstrahlung liegt z.B. vor, wenn eine Ausstrahlung in verminderter Qualität erfolgte.

d.) Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

e.) Gewährleistungsrechte verjähren nach 12 Monaten.

11. Rechnungsstellung / Zahlungen / Preisänderungen

a.) Die Berechnung von Werbeaufträgen erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste.

b.) Werbeaufträge werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Rechnungsbeträge sind 14 Tage nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Sofern zwischen Rechnungslegung und dem Tag der ersten Verbreitung ein Zeitraum von weniger als 14 Tagen verbleibt, so sind die Forderungen drei Tage vor der ersten Verbreitung des Werbe- mittels zur Zahlung fällig.

c.) Die Höhe der Verzugszinsen beträgt 8% p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sofern nicht JOKE FM einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden erleidet.

d.) Bei Zahlungsverzug ist die JOKE FM berechtigt, die Durchführung des Auftrages bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen oder zu stoppen, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entstehen kann. 

e.) Bei Zahlungseingang auf ein Konto der JOKE FM innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Skonto wird nur gewährt, wenn sämtliche fälligen Forderungen der JOKE FM gegen den jeweiligen Kunden beglichen sind.

f.) Änderungen der Preislisten sind jederzeit möglich. Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber bekannt gegeben. Für vereinbarte und bestätigte Werbeaufträge kann der Auftraggeber zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Tarifs von noch nicht ausgeführten Auftragsteilen zurücktreten. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich gegenüber der JOKE FM ausgeübt werden.

g.) Werbeagenturen, die in eigenem Namen handeln, erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten, eine Agenturvergütung (AE- Provision) in Höhe von 15% auf die Netto-Rechnungsbeträge. Aufträge von Werbeagenturen werden nur angenommen, wenn der Werbungtreibende namentlich bekannt ist. Werbeagenturen sind verpflichtet, für die Bezahlung des Auftrags einzustehen und übernehmen das volle Risiko eines eventuellen Forderungsausfalls gegenüber dem Endkunden. Auf Nachfrage der JOKE FM ist ein schriftlicher Agenturnachweis (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) vorzulegen.

12. Vertraulichkeit

Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen Partei, die ihr aus oder im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen des Auftrags zu verwenden. Vertraulich sind alle Informationen oder Unterlagen einer Partei, die diese schriftlich als vertraulich gekennzeichnet hat oder deren vertraulicher Charakter sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie vertragliche Vereinbarungen.

13. Sonstiges

a.) Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses ist ebenfalls nur schriftlich wirksam.

b.) Bei Verträgen mit Kaufleuten, Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Gerichtsstand Frankfurt.

c.) Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und der unwirksamen Regelung nach Sinn und Zweck und wirtschaftlichen Ergebnis soweit wie möglich entsprechen.

Frankfurt, November 2021



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